Alexander Rackow

Strafrecht und Strafverteidigung in Bad Segeberg

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Kurhausstraße 35
23795 Bad Segeberg

Ein Ermittlungsverfahren beginnt oft plötzlich: eine Vorladung der Polizei, ein Anhörungsschreiben, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder die Nachricht, dass eine Anzeige erstattet wurde. Für Beschuldigte ist in dieser Situation entscheidend, ruhig zu bleiben und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen.

Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow verteidigt Beschuldigte im Strafrecht. Die Verteidigung beginnt regelmäßig mit der Prüfung, ob und in welchem Umfang überhaupt Angaben gemacht werden sollten. Häufig ist es sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und erst nach Kenntnis der Ermittlungsakte über eine Einlassung zu entscheiden.

RackowLaw berät und verteidigt Mandanten aus Bad Segeberg, Wahlstedt, Trappenkamp, Neumünster, dem Kreis Segeberg und der Umgebung.

Keine Aussage ohne vorherige Beratung. Bei einer Vorladung, einem Strafbefehl, einer Durchsuchung oder einem anderen strafrechtlichen Vorwurf sollte zunächst die Akte geprüft werden. Beratung im Strafrecht anfragen

Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens

Strafverteidigung ist nicht erst in der Hauptverhandlung wichtig. Bereits im Ermittlungsverfahren können Weichen gestellt werden: Welche Angaben werden gemacht? Welche Beweismittel liegen vor? Gibt es Entlastungsansätze? Ist eine Einstellung möglich? Muss gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden? Drohen Fahrerlaubnisentzug, berufliche Folgen oder Untersuchungshaft?

RackowLaw unterstützt Sie insbesondere bei:

  • Vorladung als Beschuldigter
  • Anhörungsschreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Ermittlungsverfahren
  • Strafbefehl und Einspruch
  • Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikten
  • Raub und räuberischen Delikten
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Sexualstrafrecht
  • Untersuchungshaft und Haftbefehl
  • Pflichtverteidigung

Schwerpunkte der Strafverteidigung

Jeder strafrechtliche Vorwurf verlangt eine eigene Verteidigungsstrategie. Bei Verkehrsstraftaten stehen häufig Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Punkte im Mittelpunkt. Bei Betäubungsmittelverfahren kann es um Durchsuchungen, Chatverläufe, Mengenfragen und Wirkstoffgehalt gehen. Bei Körperverletzung, Raub oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind die konkreten Abläufe, Zeugenaussagen und Beweismittel besonders wichtig. Im Sexualstrafrecht kommt hinzu, dass Vorwürfe häufig mit erheblichen persönlichen, beruflichen und sozialen Folgen verbunden sind und besonders diskret bearbeitet werden müssen.

Die Website enthält deshalb eigene Unterseiten zu den wichtigsten strafrechtlichen Themen. Diese Seiten sollen Mandanten eine erste Orientierung geben und zugleich deutlich machen, warum frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

Beschuldigte müssen einer polizeilichen Vorladung in der Regel nicht folgen. Etwas anderes kann gelten, wenn die Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht erfolgt. Wichtig ist: Machen Sie keine Aussage, bevor geklärt ist, welcher Vorwurf erhoben wird und was in der Ermittlungsakte steht.

Soll ich bei der Polizei aussagen?

In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst zu schweigen und Akteneinsicht über einen Verteidiger zu beantragen. Erst danach lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist und wie sie formuliert werden sollte.

Was bedeutet ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Wenn kein Einspruch eingelegt wird, kann er rechtskräftig werden und wie ein Urteil wirken. Die Einspruchsfrist beträgt regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung.

Wann liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor?

Pflichtverteidigung kommt unter anderem bei schweren Vorwürfen, drohender Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft oder bestimmten Verfahrenssituationen in Betracht. Ob ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Verteidigt RackowLaw auch Mandanten außerhalb von Bad Segeberg?

Ja. Die Kanzlei sitzt in Bad Segeberg und verteidigt Mandanten aus Bad Segeberg, Wahlstedt, Trappenkamp, Neumünster, dem Kreis Segeberg und der weiteren Umgebung. Termine können nach Vereinbarung auch per Videokonferenz stattfinden.

Alexander Rackow

Strafverteidigung

Beschuldigt im Strafverfahren? Frühzeitig verteidigen lassen.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, Sie eine Vorladung erhalten haben oder bereits ein Strafbefehl zugestellt wurde, sollten Sie nicht vorschnell Angaben machen. Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow prüft die Ermittlungsakte, bespricht mit Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten und vertritt Sie im Strafverfahren.

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