Alexander Rackow

Mietrecht – Ihr kompetenter Rechtsanwalt in Bad Segeberg

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E-Mail: Info@RackowLaw.com
Kurhausstraße 35
23795 Bad Segeberg

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Bad Segeberg und Umgebung

Willkommen auf der spezialisierten Informationsseite der Anwaltskanzlei Rackow in Bad Segeberg. Als erfahrener Anwalt helfe ich Ihnen sehr gerne in allen Belangen des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts. Ganz gleich, ob Sie Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind – ich biete Ihnen kompetente Beratung und Vertretung.

Unsere Leistungen im Überblick

Beratung für Mieter und Vermieter

Unterstützung bei Mietverträgen, Mieterhöhungen, Kündigungen und Nebenkostenabrechnungen.

Wohnungseigentumsrecht

Hilfe bei Fragen rund um die Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtungen und Gemeinschaftsordnungen.

Konfliktlösung

Rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern oder innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Häufige Fragen zum Mietrecht

  1. Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter?
    • Pflichten des Vermieters: Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und diesen während der Mietzeit zu erhalten.
    • Pflichten des Mieters: Der Mieter muss die vereinbarte Miete pünktlich zahlen und die Mietsache pfleglich behandeln. Bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der Mieter.
  2. Wann und wie darf der Vermieter die Miete erhöhen?
    • Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Der Vermieter kann die Miete erhöhen, wenn sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dabei muss er die Kappungsgrenze beachten, die besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % steigen darf.
    • Mieterhöhung nach Modernisierung: Nach einer Modernisierung kann der Vermieter die Jahresmiete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Dies muss jedoch rechtzeitig angekündigt und begründet werden.
  3. Welche Gründe berechtigen den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses?
    • Eigenbedarf: Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder nahe Angehörige.
    • Vertragsverletzungen des Mieters: Zum Beispiel bei wiederholtem Zahlungsverzug oder unerlaubter Untervermietung.
    • Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung: Wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleidet.
  4. Welche Rechte haben Mieter bei Mängeln in der Wohnung?
    • Mietminderung: Bei erheblichen Mängeln kann der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.
    • Mängelbeseitigung: Der Mieter kann vom Vermieter die Beseitigung des Mangels verlangen. Bei Verzug kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
  5. Darf der Vermieter die Wohnung ohne Zustimmung des Mieters betreten?

    Nein, der Vermieter darf die Wohnung nur mit Zustimmung des Mieters und bei Vorliegen eines berechtigten Interesses betreten, zum Beispiel zur Durchführung notwendiger Reparaturen. Ein generelles Besichtigungsrecht ohne Anlass besteht nicht.

Kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht in Bad Segeberg

Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung im Miet- oder Wohnungseigentumsrecht benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung in meiner Kanzlei in Bad Segeberg.

Ihr Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow - Anwalt für Mietrecht in Bad Segeberg, Neumünster, Schackendorf, Negernbötel, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Fahrenkrug, Stipsdorf, Schieren, Högersdorf, Klein Gladebrügge, Weede, Trappenkamp, Seedorf, Bosau und Wahlstedt.

Ich freue mich darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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