Alexander Rackow

Fehlende Baugenehmigungen beim Immobilienkauf: Ihre Rechte als Käufer

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Fehlende Baugenehmigungen beim Immobilienkauf: Ihre Rechte als Käufer

Bad Segeberg (em) Es ist leider kein Einzelfall immer wieder kommt es vor, das nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung  versteckte Mängel ans Licht kommen.  Ein besonders  Ärgerlich ist es, wenn für einen Teil oder gar das ganze Gebäude keine Baugenehmigung besteht. Denn dann kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Nutzung des Gebäudes untersagen. 

Doch was genau bedeutet das für Sie als Käufer, und welche rechtlichen Schritte können Sie gegen den Verkäufer einleiten?

Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel

Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel der Immobilie dar. Dies liegt daran, dass die Baubehörde die Nutzung der betreffenden Gebäudeteile untersagen kann, bis eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Diese Tatsache beeinträchtigt den Wert und die Nutzbarkeit der Immobilie erheblich. 

Ihre Rechte als Käufer

Wenn Sie nach dem Kauf feststellen, dass für Teile der Immobilie keine Baugenehmigung vorliegt, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:

  1. Nacherfüllung verlangen: Sie können vom Verkäufer verlangen, dass er die fehlende Baugenehmigung nachträglich einholt oder den betroffenen Teil des Gebäudes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umbaut.
  2. Kaufpreisminderung: Sollte eine Nacherfüllung nicht möglich oder unzumutbar sein, können Sie eine Minderung des Kaufpreises fordern.
  3. Rücktritt vom Vertrag: Bei erheblichen Mängeln haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  4. Schadensersatz: Wenn der Verkäufer den Mangel kannte und ihn arglistig verschwiegen hat, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Arglistiges Verschweigen durch den Verkäufer

Ein Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Mangel kennt und diesen dem Käufer verschweigt, obwohl er weiß, dass der Käufer den Mangel bei Kenntnis berücksichtigt hätte. In solchen Fällen greift ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht, und der Verkäufer haftet für den Mangel. 

Präventive Maßnahmen vor dem Kauf

Um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vor dem Kauf einer Immobilie folgende Schritte unternehmen:

  • Einsicht in die Bauakte: Prüfen Sie die Bauunterlagen der Immobilie beim zuständigen Bauamt, um sicherzustellen, dass alle Gebäudeteile genehmigt sind.
  • Sachverständigen beauftragen: Ein Gutachter kann versteckte Mängel aufdecken und Sie über mögliche Risiken informieren.voss.legal
  • Kaufvertrag prüfen lassen: Lassen Sie den Kaufvertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt sind.

Fazit

Fehlende Baugenehmigungen können erhebliche Konsequenzen für die Nutzung und den Wert Ihrer Immobilie haben.Es ist daher essenziell, bereits vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich abzusichern. Sollten Sie nach dem Kauf feststellen, dass Baugenehmigungen fehlen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um Ihre Interessen zu wahren.

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Bleiben Sie informiert und schützen Sie Ihre Investition durch rechtzeitige Beratung und sorgfältige Prüfung.