Alexander Rackow

Face ID, Touch ID und Strafverfahren – Warum Sie Ihr Handy besser nicht mit dem Finger schützen sollten

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Face ID, Touch ID und Strafverfahren – Warum Sie Ihr Handy besser nicht mit dem Finger schützen sollten

Bad Segeberg. Ein Beitrag über digitale Selbstschutzmaßnahmen, strafprozessuale Eingriffe – und warum klassische PINs vielleicht doch wieder in Mode kommen sollten vom Anwalt für Strafrecht. Smartphones sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie speichern unsere Erinnerungen, Gespräche, Termine, Bankdaten – unser ganzes digitales Leben. Damit all das sicher bleibt, setzen viele Nutzer auf moderne Entsperrmethoden wie Face ID oder Touch ID. Praktisch, oder?

Leider auch problematisch – zumindest, wenn Sie einmal ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Denn was bequem ist, kann im Strafverfahren schnell zur Schwachstelle werden. Als Anwalt für Strafrecht möchten wir Sie über eine neue Entwicklung informieren, die vielen bislang unbekannt ist: Biometrische Entsperrmethoden können unter Zwang genutzt werden – PINs dagegen nicht.

Was genau ist passiert?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden: Die Polizei darf unter bestimmten Bedingungen den Finger eines Beschuldigten nehmen und damit sein Smartphone entsperren. Klingt nach einem schlechten Krimi? Ist aber Realität.

Im verhandelten Fall (BGH, Urteil vom 12. März 2025, Az. 2 StR 42/24) hatte die Polizei bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung zwei Smartphones sichergestellt. Der Beschuldigte verweigerte die Entsperrung. Die Beamten legten daraufhin seinen Finger gewaltsam auf den Sensor – das Gerät entsperrte sich, und belastendes Material wurde gefunden.

Der Angeklagte wehrte sich – unter anderem mit dem Argument, sein Recht auf Selbstbelastungsfreiheit sei verletzt worden. Doch der BGH sagte: Nein – das ist zulässig.

Was bedeutet das rechtlich?

Aus Sicht des Strafrechts ist Folgendes entscheidend:

  • Fingerabdruck und Gesichtserkennung gelten als „körperliche Merkmale“.
  • Die Polizei darf diese unter bestimmten Umständen gegen Ihren Willen verwenden – etwa im Rahmen einer Durchsuchung nach § 102 StPO.
  • Grundlage dafür ist laut BGH § 81b Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 94 ff. StPO – also die klassischen Vorschriften über Maßnahmen gegen Beschuldigte.
  • Das zwangsweise Entsperren eines Smartphones mit dem Finger oder Gesicht ist keine verbotene Zwangsaussage, weil Sie nicht aktiv etwas sagen oder tun müssen.

Kurz gesagt: Sie müssen das hinnehmen. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen Ihren Körper als „Schlüssel“ benutzen.

Und was ist mit PIN oder Passwort?

Ganz anders sieht es bei PIN, Passwort oder Muster aus. Diese gelten als „geistige Inhalte“ – und niemand kann gezwungen werden, sein Wissen preiszugeben. Wer schweigt, schützt sich.

- Ein klassischer Zahlencode schützt also nicht nur Ihr Handy – sondern auch Ihre Rechte.

Diesen Unterschied zwischen körperlicher Mitwirkung (Finger) und geistiger Mitwirkung (PIN) betont auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder.

Warum das problematisch ist

Stellen Sie sich vor, Ihr gesamtes Leben – beruflich wie privat – wird auf einmal für die Strafverfolgung durchleuchtet:

  • Alte Fotos, Chatverläufe, Notizen
  • Nachrichten mit Anwälten, Ärzten oder Vertrauten
  • Gesundheitsdaten, Standortdaten, Zugang zu Apps oder Clouds

Ein einmal entsperrtes Handy kann riesige Mengen an Daten offenlegen – oft weit über das hinaus, was überhaupt für das Verfahren relevant ist.

Und: Zufallsfunde sind erlaubt. Finden Ermittler auf Ihrem Smartphone Hinweise auf andere Straftaten, kann das neue Verfahren nach sich ziehen.

Als Anwalt im Strafrecht wissen wir: Der Zugriff auf digitale Geräte ist heute oft entscheidend für die Beweisführung. Entsprechend aggressiv versuchen Behörden, an diese Daten zu kommen.

Was bedeutet das für Sie als Bürger – und Beschuldigter?

Sie sind nicht automatisch kriminell, nur weil Sie sich schützen wollen. Im Gegenteil: Die Strafprozessordnung garantiert Ihnen Rechte – etwa das Schweigerecht oder das Recht, sich nicht selbst zu belasten.

Doch diese Rechte können Sie nur dann wirksam wahrnehmen, wenn Sie vorbereitet sind.

Deshalb unser klarer Rat als Kanzlei für Strafrecht:

Unsere Empfehlungen:

  1. Verzichten Sie auf Face ID oder Touch ID – vor allem, wenn Sie sensible Daten auf Ihrem Handy speichern.
  2. Nutzen Sie stattdessen einen sicheren PIN-Code oder ein komplexes Passwort.
  3. Aktivieren Sie die automatische Sperre – idealerweise schon nach kurzer Inaktivität (z. B. 30 Sekunden).
  4. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn gegen Sie ermittelt wird oder eine Durchsuchung droht.
  5. Schweigen Sie gegenüber der Polizei und verlangen Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht

Fazit: Technik ist schlau – aber das Recht ist manchmal cleverer

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, verlassen Sie sich nicht auf Komfortfunktionen. Biometrische Entsperrung mag praktisch sein – aber sie macht Ihr Smartphone im Zweifel zur offenen Akte.

Was viele nicht wissen: Sie können mit kleinen Änderungen an Ihrem Gerät viel für Ihre Verteidigung tun. Gerade im Strafrecht zählt jedes Detail – und die Entscheidung für oder gegen eine Entsperrmethode kann den Unterschied machen.

Sie haben Fragen zu Ihren Rechten im Strafverfahren oder möchten sich schützen, bevor es zu spät ist? Vereinbaren Sie einen Termin – Ihr Anwalt für Strafrecht hilft Ihnen kompetent und diskret.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch unsere Kanzlei geprüft. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie selbst betroffen sind oder konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht.