Erben ohne Testament: So funktioniert die gesetzliche Erbfolge – und was bei einer geerbten Immobilie zu beachten ist
Bad Segeberg (em) Wenn ein Mensch stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer sein Vermögen erhält. Diese gesetzliche Regelung soll für Ordnung sorgen – doch in der Praxis führt sie oft zu Verunsicherung oder sogar zu Konflikten innerhalb der Familie. Als Rechtsanwalt für Erbrecht werde ich regelmäßig mit Fragen zur Erbfolge konfrontiert, insbesondere dann, wenn Immobilien zum Nachlass gehören.
Wer erbt was? – Die gesetzliche Erbfolge einfach erklärt
Nach deutschem Erbrecht sind die nächsten Verwandten des Verstorbenen in sogenannten Ordnungen eingeteilt. Zuerst erben die Angehörigen der ersten Ordnung – das sind die Kinder und Enkelkinder. Leben keine Abkömmlinge mehr, kommen die Angehörigen der zweiten Ordnung zum Zug, also Eltern und Geschwister sowie deren Kinder. Danach folgen weitere Ordnungen wie Großeltern, Tanten, Onkel und Cousins. Die Erbfolge folgt dabei dem Grundsatz: Näher Verwandte schließen entferntere aus.
Neben den Verwandten spielt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eine besondere Rolle. Je nachdem, in welchem Güterstand das Paar gelebt hat und welche Verwandten noch vorhanden sind, erhält der überlebende Ehepartner einen festen Erbteil – häufig die Hälfte des Nachlasses. In vielen Fällen führt das zur Entstehung einer Erbengemeinschaft zwischen dem Ehepartner und den Kindern.
Was vielen nicht bewusst ist: Wer in einer nicht ehelichen Partnerschaft lebt oder Freunde und entfernte Verwandte bedenken möchte, muss zwingend ein Testament verfassen. Denn diese Personen kommen in der gesetzlichen Erbfolge nicht vor – auch dann nicht, wenn sie dem Verstorbenen im Leben besonders nahestanden. Als Anwalt für Erbrechtempfehle ich deshalb, rechtzeitig über eine Nachlassregelung nachzudenken und den eigenen letzten Willen schriftlich festzuhalten.
Wenn mehrere eine Immobilie erben – die Herausforderungen der Erbengemeinschaft
Besonders komplex wird die Situation, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben. In einem solchen Fall entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Die Erben sind gemeinsam Eigentümer des Hauses oder der Wohnung – unabhängig davon, ob sie sich kennen oder gut miteinander auskommen. Jede Entscheidung über das geerbte Objekt muss gemeinsam getroffen werden, sei es ein Verkauf, eine Vermietung oder eine Renovierung.
In der Praxis führen diese Konstellationen nicht selten zu Streitigkeiten. Während ein Erbe das Haus verkaufen möchte, will ein anderer es vielleicht behalten oder selbst nutzen. Solange keine Einigkeit besteht, ist das Objekt blockiert. Kein Miterbe kann alleine handeln – auch nicht über seinen Anteil verfügen, ohne dass die anderen zustimmen. Das führt häufig zu festgefahrenen Situationen, in denen der Nachlass nicht sinnvoll verwertet werden kann.
Gerade bei geerbten Immobilien ist die Zwangsversteigerung eine reale Gefahr. Wenn sich die Erben nicht einig werden, kann jeder einzelne Miterbe beim zuständigen Gericht die sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert – oft unter dem tatsächlichen Marktwert. Das ist wirtschaftlich nachteilig und emotional für viele Beteiligte belastend. Als Rechtsanwalt im Erbrecht begleite ich regelmäßig solche Fälle – und weiß, dass frühzeitige Beratung und offene Kommunikation viele Probleme verhindern können.
Wie kann man Konflikte vermeiden?
Es gibt verschiedene Wege, mit einer Erbengemeinschaft umzugehen. In vielen Fällen kann einer der Miterben die anderen auszahlen und so alleiniger Eigentümer der Immobilie werden. Alternativ kann das Objekt gemeinsam verkauft und der Erlös gerecht aufgeteilt werden. Voraussetzung ist jedoch stets die Einigung aller Beteiligten. Ist diese nicht möglich, bleibt oft nur der Gang zum Gericht.
Wer Erbstreitigkeiten vorbeugen möchte, sollte sich frühzeitig Gedanken über die eigene Nachlassregelung machen. Durch ein klar formuliertes Testament lassen sich viele Fallstricke der gesetzlichen Erbfolge vermeiden. Insbesondere bei Immobilien lohnt es sich, gemeinsam mit einem Anwalt für Erbrecht sinnvolle und gerechte Lösungen zu entwickeln, die den familiären Frieden wahren.
Auch für Erben selbst ist es ratsam, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht kann helfen, den Nachlass zu ordnen, die Ansprüche der Miterben zu klären und eine faire Auflösung der Erbengemeinschaft zu begleiten – außergerichtlich oder, wenn nötig, auch vor Gericht.
Fazit: Rechtzeitig vorsorgen – Streit vermeiden
Die gesetzliche Erbfolge ist eine wichtige Grundlage – aber sie berücksichtigt nicht immer die persönlichen Wünsche und familiären Besonderheiten eines Menschen. Wer Streit vermeiden und selbst bestimmen möchte, was mit seinem Vermögen geschieht, sollte aktiv werden. Ob Testament, Erbvertrag oder Regelungen zur Immobilie – eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht schafft Klarheit und sorgt für Sicherheit.
Und auch nach dem Erbfall gilt: Je früher eine rechtliche Einordnung erfolgt, desto besser lassen sich Konflikte vermeiden oder lösen. Ob es um die Verwaltung einer Immobilie, die Auflösung einer Erbengemeinschaft oder Fragen zur Erbquote geht – ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht ist der richtige Ansprechpartner.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell überarbeitet. Er dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an einen qualifizierten Anwalt für Erbrecht.