Cannabis, Geldwäsche & Straflosigkeit: Was das neue Urteil für Konsumenten bedeutet
Bad Segeberg (em) Das OLG Hamburg schafft Klarheit im Umgang mit dem neuen Cannabisgesetz. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – doch was heißt das eigentlich genau? Darf ich jetzt mit 30 Gramm Gras durch die Gegend laufen, solange es „für mich“ ist? Und was passiert, wenn ich es mir aus einer Quelle besorge, die nicht ganz legal ist? Diese und ähnliche Fragen haben viele beschäftigt – und endlich gibt es ein deutliches Signal aus der Justiz.
Mit einem Urteil vom 12.12.2024 (Az. 5 ORs 21/24) hat das OLG Hamburg klargestellt, was erlaubt ist und was nicht – und vor allem, wann man sich nicht strafbar macht, auch wenn der Weg zum Cannabis nicht ganz offiziell war.
Was war passiert?
Ein Mann hatte 29 Gramm Marihuana in seiner Wohnung – und zwar zum Eigenkonsum. Die Staatsanwaltschaft meinte trotzdem: strafbar! Schließlich hatte er keinen Erlaubnisschein und das Gras vermutlich nicht über eine legale Quelle bezogen. Doch das Landgericht sprach ihn frei – und das OLG bestätigte nun diesen Freispruch.
Der Clou an der Entscheidung: Es kommt nicht darauf an, ob das Gras aus einer legalen oder illegalen Quelle stammt – solange man unter den erlaubten Mengen bleibt.
Was das für alle bedeutet, die konsumieren (oder konsumieren möchten)
1. Unter 25 Gramm am Tag oder 50 Gramm im Monat? Keine Strafe. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) sieht klare Grenzen vor. Wer sich innerhalb dieser bewegt, macht sich nicht strafbar – selbst wenn die Quelle nicht staatlich zertifiziert ist.
2. Geldwäsche? Nicht automatisch. Das Gericht stellte auch klar: Wer unter diesen Mengen bleibt, kann nicht automatisch wegen Geldwäsche belangt werden. Das ist deshalb wichtig, weil Cannabis nach wie vor aus „rechtswidrigen Taten“ stammen kann – also zum Beispiel vom Schwarzmarkt. Aber: Die Entkriminalisierung gilt auch hier – wer kleine Mengen zum Eigenverbrauch besitzt, wird nicht zusätzlich als „Geldwäscher“ abgestempelt.
3. Erleichterung für Konsumenten – aber kein Freifahrtschein. Wer glaubt, das neue Gesetz bedeute „alles ist erlaubt“, liegt daneben. Es gibt klare Grenzen, und wer damit handelt, verschenkt oder gar mehr hortet, gerät sehr wohl wieder ins Visier der Justiz.
Warum ist dieses Urteil so wichtig?
Weil es viele offene Fragen klärt – und damit Sicherheit schafft. Wer sich an die gesetzlich erlaubten Mengen hält, darf konsumieren, ohne Angst vor Strafverfolgung haben zu müssen. Gleichzeitig schützt das Urteil davor, dass jemand wegen angeblicher Geldwäsche belangt wird, nur weil er sich ein bisschen Gras gekauft hat.
Es schafft Klarheit für all jene, die Cannabis konsumieren möchten, ohne gleich zum Straftäter zu werden – was immerhin das erklärte Ziel des neuen Gesetzes war.
Das neue Urteil zeigt: Die Gerichte passen sich der neuen Rechtslage an – und stellen sicher, dass niemand kriminalisiert wird, nur weil er die legale Grenze aus Unwissenheit vielleicht einmal ausreizt. Wer sich informiert und umsichtig handelt, muss weder eine Strafanzeige noch eine Hausdurchsuchung befürchten – aber eben nur, solange er im gesetzlichen Rahmen bleibt.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung sprachbasierter KI-Technologie erstellt, redaktionell bearbeitet und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.