Wer früher stirbt ist länger tot - und warum das im Erbrecht so wichtig ist!
Bad Segeberg - Ein Fall, wie ich ihn als Rechtsanwalt für Erbrecht in Bad Segeberg nicht alle Tage sehe – aber der zeigt, warum eine durchdachte Nachlassregelung so wichtig ist.
Manche Fragen stellt man sich im Alltag gar nicht oder nur ganz selten– etwa: Was passiert eigentlich, wenn zwei Ehepartner fast gleichzeitig sterben und niemand genau sagen kann, wer zuerst verstorben ist?
Ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 14 W 95/23 Wx) zeigt, wie groß die Auswirkungen einer solchen Unsicherheit auf das Erbrecht sein können. Als Anwalt für Erbrecht in Bad Segeberg bin ich regelmäßig mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert – gerade dann, wenn Ehepaare ohne Kinder sich gegenseitig als Erben einsetzen.
Zwei Verstorbene, ein Testament – und viele offene Fragen
In dem entschiedenen Fall hatten sich die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament (§ 2265 BGB) gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Was zunächst einfach klingt, wurde kompliziert, als beide kurz nacheinander verstarben – und es nicht mehr möglich war, eindeutig festzustellen, wer den anderen überlebt hat. Und das ist entscheidend: Denn gemäß § 1923 Absatz 1 BGB kann nur derjenige erben, der zum Zeitpunkt des Erbfalls noch lebt.
Gesetzliche Vermutung: Gleichzeitiger Tod
Wenn man nicht sicher nachweisen kann, wer von mehreren Personen zuerst gestorben ist, greift § 11 Verschollenheitsgesetz (VerschG). Dort heißt es: Kann nicht festgestellt werden, dass der eine den anderen überlebt hat, wird vermutet, dass beide gleichzeitig gestorben sind. Das bedeutet: Keiner der beiden kann den anderen beerben. Das eigentlich klar formulierte Testament war damit wirkungslos – denn es setzte genau diese Voraussetzung voraus: dass einer der Ehepartner den anderen überlebt.
Wer erbt, wenn sich das Paar nicht beerben kann?
In solchen Fällen greift die gesetzliche Erbfolge, geregelt in §§ 1924 und 1925 BGB. Die sieht vor, dass dann die Geschwister des Verstorbenen und deren Nachkommen erben – also Neffen und Nichten. Genau das ist im entschiedenen Fall passiert: Sechs Personen wurden zu Erben, darunter auch Angehörige, die mit dem Verstorbenen zwar verwandt waren, aber wohl nie damit gerechnet hatten, seinen Nachlass zu erhalten. Der Bruder der Ehefrau, der auf das Testament pochte, ging leer aus – weil nicht bewiesen werden konnte, dass seine Schwester länger gelebt hatte als ihr Mann.
Was ich Ihnen als Rechtsanwalt für Erbrecht in Bad Segeberg rate
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner ein Testament aufsetzen, ist es wichtig, auch für den Fall des gleichzeitigen Versterbens oder einer unklaren Todesreihenfolge vorzusorgen. Ein einziger Satz kann reichen, um in so einem Fall Ihre Wünsche trotzdem wirksam werden zu lassen.
Ich empfehle Ihnen daher:
• Lassen Sie Ihr Testament regelmäßig durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht in Bad Segeberg prüfen.
• Denken Sie daran, Ersatzerben (§ 2096 BGB) einzusetzen – also Personen, die dann erben sollen, wenn Ihr eigentlich vorgesehener Erbe nicht mehr lebt.
• Und wenn ein Erbfall bereits eingetreten ist, begleite ich Sie gern im Erbscheinsverfahren nach § 2353 BGB und kläre, wie Ihre Ansprüche rechtssicher durchgesetzt werden können.
Mein Fazit als Anwalt für Erbrecht in Bad Segeberg
Der Fall vor dem OLG Karlsruhe zeigt sehr deutlich: Es sind oft die ungewöhnlichen Details – wie die ungeklärte Todesreihenfolge –, die über ein ganzes Erbe entscheiden können. Wer solche Eventualitäten bei der Testamentserstellung übersieht, riskiert, dass sein Nachlass in ganz andere Hände fällt als gewünscht.
Verlassen Sie sich daher nicht auf Vordrucke oder pauschale Lösungen – lassen Sie sich persönlich beraten von einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Bad Segeberg, der Ihre Situation individuell versteht.
Ich helfe Ihnen gern – persönlich, diskret und rechtssicher.
Sie möchten Ihren Nachlass regeln oder haben Fragen zu einem Erbfall in der Familie? Vereinbaren Sie einfach einen Termin in meiner Kanzlei in Bad Segeberg. Als Anwalt für Erbrecht vor Ort begleite ich Sie vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Vertretung im Nachlassgericht – kompetent und zuverlässig.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte direkt an einen Rechtsanwalt. Der Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell überarbeitet.