"Brauche ich (jetzt auch noch) einen Geldwäschebeauftragten?!"
Bad Segeberg (em) "Muss ich einen Geldwäschebeauftragten bestellen?" Auch wenn Sie sich diese Frage vielleicht noch nie gestellt haben, könnten Sie dazu möglicherweise verpflichtet sein. Es kann jedenfalls für eine entsprechende Verpflichtung ausreichen, dass Sie mit wertvollen Gütern, wie zum Beispiel Autos handeln. Lassen Sie uns diese Frage gemeinsam beleuchten und die relevanten gesetzlichen Grundlagen betrachten.
Güterhändler aufgepasst!
Wenn Sie mit hochwertigen Gütern handeln – beispielsweise als Juwelier, Autohändler oder Kunsthändler – und dieser Handel mehr als 50% Ihres Gesamtumsatzes ausmacht, könnten Sie verpflichtet sein, einen Geldwäschebeauftragten zu benennen, denn in Schleswig-Holstein haben die Behörden entsprechende Regelungen erlassen. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde über Ihre spezifischen Pflichten zu informieren.
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet nämlich bestimmte Unternehmen zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten.Gemäß § 7 Absatz 1 GwG sind insbesondere folgende Branchen betroffen:
- Kreditinstitute und Finanzdienstleister: Banken, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute.
- Versicherungsunternehmen: Unternehmen, die Lebensversicherungen oder vergleichbare Produkte anbieten.
- Kapitalverwaltungsgesellschaften: Verwaltung von Investmentvermögen.
- Güterhändler: Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln, wie beispielsweise Juweliere, Autohändler oder Kunsthändler.
Für andere Branchen kann die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 7 Absatz 3 GwG die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten anordnen, wenn dies aufgrund der Art der Geschäfte und der Größe des Unternehmens angemessen erscheint.
Spezifische Regelungen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein hat das Finanzministerium als zuständige Aufsichtsbehörde für bestimmte Verpflichtete nach dem GwG spezifische Regelungen erlassen. Beispielsweise gibt es eine Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten in Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern handeln. Diese Verfügung konkretisiert die Anforderungen und Pflichten für betroffene Unternehmen im Land.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Schritt, um Ihr Unternehmen vor Risiken zu schützen. Der Geldwäschebeauftragte ist verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung der geldwäscherechtlichen Vorschriften in Ihrem Betrieb und dient als Ansprechpartner für Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.
Fazit:
Ob Sie einen Geldwäschebeauftragten benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von Ihrer Branche und Ihrem Geschäftsmodell. Um sicherzugehen, sollten Sie eine individuelle Risikoanalyse durchführen und sich rechtlich beraten lassen. Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Schleswig-Holstein stehe ich Ihnen dabei gerne zur Seite.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und wurde mit Unterstützung einer KI erstellt