Wenn die Steuerfahndung anklopft: Ihre Rechte bei der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen
Bad Segeberg (em) Stellen Sie sich vor, es ist ein ganz normaler Arbeitstag in Ihrer Firma in Neumünster, und plötzlich stehen die Steuerfahnder vor der Tür. Keine angenehme Vorstellung, oder? Doch was passiert eigentlich, wenn die Ermittler Ihre Geschäftsunterlagen beschlagnahmen wollen? Und welche Rechte haben Sie in diesem Fall? Als erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Neumünster kläre ich Sie über die wichtigsten Aspekte auf.
Originale oder Kopien: Was darf beschlagnahmt werden?
Ein Fall des Landgerichts Nürnberg-Fürth gibt uns hierzu Aufschluss. Ein Unternehmer, der im Verdacht der Steuerhinterziehung stand, sah sich mit der Beschlagnahme seiner Originalunterlagen konfrontiert. Er argumentierte, dass Kopien für die Ermittlungen ausreichend seien. Das Gericht entschied jedoch anders: In Fällen, in denen Kopien oder elektronische Erfassungen nicht den gleichen Beweiswert haben wie Originale, dürfen die Originaldokumente beschlagnahmt werden.
Ihr Recht auf Kopien: Wann und wie?
Natürlich können Sie nicht ohne Ihre Unterlagen arbeiten. Wenn Sie die beschlagnahmten Dokumente für dringende geschäftliche Zwecke benötigen, haben Sie das Recht, Kopien zu erhalten. Allerdings müssen Sie diesen Bedarf konkret darlegen. Ein pauschales Verlangen nach Kopien aller sichergestellten Unterlagen wird in der Regel nicht akzeptiert.
Wer trägt die Kosten für die Kopien?
Ein weiterer Punkt, der oft für Unsicherheit sorgt: Wer zahlt eigentlich für die Anfertigung der Kopien? Die Kosten können Ihnen auferlegt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist also ratsam, sich im Vorfeld über mögliche Kosten zu informieren und diese bei Bedarf anzufechten.
Wie sollten Sie sich verhalten?
Wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht, ist besonnenes Handeln gefragt:
- Keine freiwillige Herausgabe: Sie sind nicht verpflichtet, Unterlagen freiwillig herauszugeben. Bestehen Sie auf einer förmlichen Beschlagnahme.
- Widerspruch einlegen: Gegen die Beschlagnahme können Sie Widerspruch einlegen. Dieser sollte direkt vor Ort zu Protokoll gegeben werden.
- Dokumentation verlangen: Fordern Sie ein Beschlagnahmeverzeichnis an, in dem alle sichergestellten Gegenstände aufgeführt sind.
Fazit: Ihre Rechte kennen und nutzen
Die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen ist ein ernstes Thema, das jeden Unternehmer treffen kann. Daher ist es essenziell, Ihre Rechte zu kennen und im Ernstfall besonnen zu handeln. Bei Unsicherheiten ist es stets empfehlenswert, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen, um Ihre Interessen zu wahren.
Handeln Sie jetzt!
Wenn Sie in Neumünster oder Umgebung einen erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht suchen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte schützen.
Bleiben Sie informiert und vorbereitet, um im Falle einer Beschlagnahme souverän reagieren zu können.