Alexander Rackow

Untreue und Veruntreuung: Was Unternehmer und Geschäftsführer wissen sollten

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Untreue und Veruntreuung: Was Unternehmer und Geschäftsführer wissen sollten

Bad Segeberg - Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2021 in Deutschland 4.721 Fälle von Untreue erfasst. Die Aufklärungsquote lag dabei bei 95,4 %. Diese Zahlen zeigen, dass eine anwaltliche Vertretung bei diesem strafrechtlichen Vorwurf unbedingt notwendig ist. 

Als Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht möchte ich Sie deshalb über die Themen Untreue und Veruntreuung informieren und für diese Begriffe, die  häufig im Unternehmenskontext auftauchen, sensibilisieren.  Denn es können erhebliche rechtliche Konsequenzen für Unternehmer und Geschäftsführer drohen.

Was versteht man unter Untreue?

Im deutschen Strafrecht ist die Untreue in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie schützt das Vermögen vor schädigenden Pflichtverletzungen von innen heraus. Der Tatbestand der Untreue kann auf zwei Arten erfüllt werden:

  1. Missbrauchstatbestand: Hierbei nutzt der Täter seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbräuchlich aus. Beispiel: Ein Prokurist schließt im Namen des Unternehmens Verträge ab, die ihm intern untersagt wurden.
  2. Treuebruchtatbestand: Der Täter verletzt seine Pflicht, fremde Vermögensinteressen zu betreuen, und fügt dem Vermögen dadurch Schaden zu. Beispiel: Ein Geschäftsführer verwendet Firmengelder für private Zwecke.

Welche Strafen drohen bei Untreue?

Bei einer Verurteilung wegen Untreue sieht das Gesetz folgende Strafen vor:

  • Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • Besonders schwerer Fall: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn ein hoher Vermögensschaden verursacht wurde oder der Täter seine berufliche Stellung missbraucht hat.

Wann verjährt Untreue?

Die Verjährungsfrist für Untreue beträgt fünf Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Tat beendet ist.Wird die Verjährung unterbrochen, beispielsweise durch erste Ermittlungen, beginnt die Frist erneut.

Wie sollten Sie sich bei einem Untreuevorwurf verhalten?

Wenn Sie mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert werden, ist es essenziell, besonnen zu handeln:

  1. Schweigen Sie: Machen Sie keine Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden, bevor Sie rechtlichen Beistand konsultiert haben.
  2. Rechtsanwalt einschalten: Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger, idealerweise mit Spezialisierung im Wirtschaftsstrafrecht.
  3. Unterlagen sichern: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können.

Fazit

Untreue ist ein ernstzunehmender Vorwurf mit potenziell gravierenden Konsequenzen für Unternehmer und Geschäftsführer. Ein fundiertes Verständnis der Tatbestandsmerkmale und eine präventive Compliance-Strategie können helfen, Risiken zu minimieren. Bei konkreten Vorwürfen ist es unerlässlich, sofort rechtlichen Rat einzuholen und besonnen zu handeln.

Hinweise: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung, mit Unterstützung von KI erstellt.