Alexander Rackow

AGB im B2B-Bereich: Wie werden sie wirksam in den Vertrag einbezogen?

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AGB im B2B-Bereich: Wie werden sie wirksam in den Vertrag einbezogen?

Bad Segeberg - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Sie regeln Zahlungsmodalitäten, Haftungsfragen oder Vertragsstrafen und sorgen für klare Verhältnisse. Doch aufgepasst: Einfach die AGB auf die Website stellen oder in den Vertrag packen reicht nicht! Gerade im B2B-Bereich (Business-to-Business) gibt es klare Regeln, wie AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Wer diese nicht beachtet, hat im Streitfall das Nachsehen.

AGB im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern – was gilt?

Im Unterschied zu Geschäften mit Verbrauchern (B2C) sind Unternehmer grundsätzlich freier in der Gestaltung ihrer Vertragsbedingungen. Aber: Auch zwischen Unternehmen müssen AGB wirksam in den Vertrag eingebunden werden.

Wann sind AGB zwischen Unternehmen gültig?

Damit AGB im B2B-Geschäftsverkehr Vertragsbestandteil werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Klarer Hinweis auf die AGB vor Vertragsschluss
    • Die AGB müssen dem Vertragspartner rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden, idealerweise vor oder spätestens bei Vertragsschluss.
    • Ein bloßer Verweis im Kleingedruckten reicht oft nicht aus. Formulierungen wie „Es gelten unsere AGB“ sind nur dann wirksam, wenn die AGB tatsächlich zugänglich sind.
  2. Tatsächliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme
    • Die AGB müssen für den Vertragspartner leicht zugänglich sein – z. B. per Anhang in einer E-Mail, als Ausdruck oder per gut sichtbarem Link.
    • Eine versteckte Platzierung auf einer schlecht auffindbaren Website ist nicht ausreichend.
  3. Einverständnis des Vertragspartners
    • Der Vertragspartner muss die Einbeziehung der AGB akzeptieren. Dies geschieht meist durch schlüssiges Handeln, z. B. wenn eine Bestellung getätigt oder ein Auftrag angenommen wird.
    • Explizite Zustimmung ist oft nicht erforderlich, aber bei Individualverträgen sinnvoll.

AGB-Kollision: Was passiert, wenn beide Vertragspartner eigene AGB haben?

Gerade im B2B-Bereich kommt es oft zur AGB-Kollision – wenn beide Unternehmen ihre eigenen AGB für gültig erklären wollen. Dann gilt die „Theorie des letzten Wortes“: Entscheidend ist, welche AGB zuletzt gestellt und nicht widersprochen wurden. Falls beide Parteien widersprechen, gelten nur die gesetzlichen Regelungen.

AGB nicht wirksam einbezogen – was nun?

Wenn AGB nicht wirksam einbezogen wurden, gelten automatisch die gesetzlichen Vorschriften. Das kann für Unternehmen problematisch sein, denn:

  • Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen in den AGB greifen dann nicht.
  • Zahlungsbedingungen oder Vertragsstrafen entfallen möglicherweise.
  • Es gilt statt individueller Regelungen das Gesetz – oft zum Nachteil desjenigen, der sich auf AGB verlassen hat.

Fazit: Besser rechtssicher als riskant

Wer AGB im B2B-Bereich nutzen will, sollte auf eine klare und wirksame Einbeziehung achten. Ein bloßer Hinweis reicht nicht – die AGB müssen leicht zugänglich sein und vom Vertragspartner akzeptiert werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen, um im Ernstfall nicht auf Standardregelungen angewiesen zu sein.

Sie haben Fragen zur Einbeziehung von AGB oder möchten Ihre Vertragsbedingungen rechtssicher gestalten? Ich unterstütze Sie gerne!