Alexander Rackow

Haustierhaltung in Mietwohnungen: Was Mieter und Vermieter in Bad Segeberg wissen sollten

T: 04551 890 79 90
E-Mail: Info@RackowLaw.com
Kurhausstraße 35
23795 Bad Segeberg

Haustierhaltung in Mietwohnungen: Was Mieter und Vermieter in Bad Segeberg wissen sollten

Bad Segeberg (em) In Deutschland leben rund 10,5 Millionen Hunde und etwa 15,7 Millionen Katzen in Haushalten. Zudem wohnen etwa 57 % der Deutschen zur Miete. Kein Wunder also, dass die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen immer wieder für Zoff und Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern sorgt. Darf ein Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen verbieten? Welche Rechte haben Mieter, wenn es um Haustiere geht? Als erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in Bad Segeberg erkläre ich, was in Bezug auf die Tierhaltung in Mietwohnungen rechtlich erlaubt ist und worauf beide Seiten achten sollten.

Rechtliche Grundlagen zur Haustierhaltung in Mietwohnungen

Das Mietrecht in Deutschland regelt zwar schon viele Details des Mietrechts, aber ausgerechnet für die Haustierhaltung gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung. Die wichtigsten Vorgaben ergeben sich deshalb aus dem jeweiligen Mietvertrag, dem allgemeinen Mietrecht sowie aus Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH).

1. Generelle Verbote sind unwirksam

Ein Vermieter darf die Haltung von Haustieren nicht pauschal untersagen. Laut einem Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 168/12) benachteiligt ein generelles Haustierverbot den Mieter unangemessen. Stattdessen muss eine Einzelfallprüfung erfolgen, bei der sowohl die Interessen des Mieters als auch die des Vermieters und der Nachbarn abgewogen werden.

2. Erlaubnispflichtige Tierhaltung

Der Mietvertrag kann eine Klausel enthalten, die besagt, dass die Haltung bestimmter Tiere der Zustimmung des Vermieters bedarf. In der Regel betrifft dies Hunde und Katzen. Beispiele für zulässige Mietvertragsklauseln sind:

  • "Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters."
  • "Die Genehmigung zur Haltung von größeren Haustieren ist schriftlich beim Vermieter einzuholen."

3. Kleintiere dürfen immer gehalten werden

Laut einem Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 329/09) dürfen Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche oder Zierfische ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Diese Tiere gelten als ungefährlich und beeinträchtigen weder den Mietgebrauch noch die Nachbarn.

Rechte und Pflichten der Mieter

Wenn Sie als Mieter in Bad Segeberg ein Haustier halten möchten, sollten Sie einige Punkte beachten:

  • Zustimmung einholen: Auch wenn es kein generelles Verbot gibt, ist es ratsam, sich die Erlaubnis des Vermieters schriftlich einzuholen.
  • Rücksicht auf Nachbarn nehmen: Lautstarke oder unangenehme Gerüche verursachende Haustiere können zu berechtigten Beschwerden führen.
  • Schäden vermeiden: Mieter haften für Schäden, die ihr Haustier in der Wohnung oder am Mietobjekt verursacht.

Rechte und Pflichten der Vermieter

Auch Vermieter in Bad Segeberg sollten einige rechtliche Aspekte beachten:

  • Einzelfallentscheidung treffen: Eine generelle Ablehnung der Haustierhaltung ist nicht zulässig, wohl aber eine individuelle Entscheidung im Einzelfall.
  • Störungen nachweisen: Falls sich Nachbarn durch das Tier belästigt fühlen, muss der Vermieter konkrete Beweise für erhebliche Störungen vorlegen.
  • Klauseln im Mietvertrag klar formulieren: Unwirksame Klauseln können dazu führen, dass die Mieter ihr Haustier trotz eines verbotenen Vertragsabschnitts behalten dürfen.

Tipps für ein harmonisches Zusammenleben

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter und Vermieter auf eine offene Kommunikation setzen. Folgende Tipps helfen:

  • Ein frühzeitiges Gespräch zwischen Mieter und Vermieter kann Missverständnisse verhindern.
  • Mieter sollten eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen Schäden abzusichern.
  • Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten werden.

**Fazit: Lassen Sie sich beraten!**Die Haustierhaltung in Mietwohnungen ist ein komplexes Thema mit vielen rechtlichen Fallstricken. Ob als Mieter oder Vermieter – wenn Sie Fragen zur Tierhaltung im Mietrecht haben, stehe ich Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in Bad Segeberg gerne zur Seite.