Alexander Rackow

Zoff unterm Weihnachtsbaum: Was tun bei Beleidigungen in der Familie

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Zoff unterm Weihnachtsbaum: Was tun bei Beleidigungen in der Familie

Bad Segeberg (em) Eigentlich sollte es an Weihnachten ruhig und besinnlich zugehen, aber viele kennen es: Alle aus der Familie, die sich das ganze Jahr lang aus dem Weg gehen, werden an Weihnachten in einen kleinen Raum gesperrt und mit Alkohol versorgt. Streit ist da oft vorprogrammiert. Mancher fragt sich dann, wie es eigentlich rechtlich aussieht, wenn die Lage unterm Weihnachtsbaum eskaliert und wüste Beschimpfungen ausgetauscht werden. Kann ich Strafanzeige erstatten, wenn ich innerhalb der Familie beleidigt werde? Hier kommen ein paar grundlegende Hinweise, wie die rechtliche Lage ist.

Der "beleidigungsfreie" Raum im Familienkreis

Unsere Gerichte erkennen an, dass innerhalb des engsten Familie ein besonderer Schutzraum existiert, in dem vertrauliche Kommunikation Vorrang vor dem Ehrschutz hat. Das heißtt, dass Äußerungen, die in einem vertraulichen Rahmen zwischen engen Familienmitgliedern fallen, nicht gleich als Beleidigung im strafrechtlichen Sinne gewertet werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat beispielsweise in einem Beschluss vom 17. Januar 2019 (Az. 16 W 54/18) entschieden, dass innerhalb der Familie ein "ehrschutzfreier Raum" besteht, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen. 

Grenzen des beleidigungsfreien Raums

Dieser Schutzraum hat aber auch seine Grenzen. Das Kammergericht Berlin hat in einem Beschluss vom 14. Juli 2020 (Az. 4 Ss 43/20) betont, dass die "beleidigungsfreie Sphäre" dort endet, wo die Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet ist, wenn also die Möglichkeit besteht, dass die Äußerung an Dritte gelangt und man sich nicht sicher sein kann, dass es in der Familie bleibt.  

Wahrnehmung berechtigter Interessen

Manche unangenehme Aussage ist aber auch gerechtfertigt. Gemäß § 193 StGB sind Äußerungen, die zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht. Im Klartext bedeutet das, dass in bestimmten Situationen, in denen ein berechtigtes Interesse besteht, scharfe, kritische und auch verletzende Äußerungen gerechtfertigt sein können. Allerdings muss das Interesse rechtlich anerkannt und die Äußerung verhältnismäßig sein. 

Handlungsmöglichkeiten bei Beleidigungen innerhalb der Familie

Was kann man also tun? Vor allem sollten innerhalb der Familie außergerichtliche Möglichkeiten der Streitbeilegung genutzt werden. 

  1. Klärendes Gespräch: Oftmals lassen sich Konflikte durch ein offenes Gespräch beilegen. Ein respektvoller Dialog kann Missverständnisse ausräumen und den Familienfrieden wiederherstellen.
  2. Mediation: Wenn direkte Gespräche nicht zum Erfolg führen, kann die Einschaltung eines Mediators sinnvoll sein. Ein neutraler Dritter kann helfen, den Konflikt zu lösen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  3. Rechtliche Schritte: Erst in schweren Fällen, insbesondere bei fortgesetzten oder besonders gravierenden Beleidigungen, können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden, oder wenn die Beleidigung den familiären Raum verlässt - Stichwort beleidigungsfreier Raum.

Fazit

Beleidigungen innerhalb der Familie sind ein sensibles Thema. Auch wenn das Recht einen gewissen Schutzraum für familiäre Äußerungen anerkennt, gibt es aber Grenzen. Es ist daher ratsam, erstmal auf außergerichtliche Lösungen zu setzen und nur in schweren Fällen rechtliche Schritte durch einen Anwalt in Erwägung zu ziehen.

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