Illegale Beschäftigung von Ausländern: Was Arbeitgeber wissen sollten
Bad Segeberg (em) Es kann ganz schnell gehen: Man will einer motivierten Arbeitskraft eine Chance geben, verlässt sich auf eine mündliche Zusage und schon steht der Zoll vor der Tür. Die Folge können schnell Bußgelder über mehrere tausend Euro oder sogar eine strafrechtliche Verurteilung sein, denn die illegale Beschäftigung von Ausländern ist ein rechtliches Minenfeld, das sowohl strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hier lauern vor allem für Existenzgründer große Gefahren. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die relevanten Vorschriften, mögliche Strafen und sinnvolle Verteidigungsstrategien.
Was ist überhaupt illegale Beschäftigung?
Illegale Beschäftigung liegt vor, wenn ein Ausländer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis oder entgegen der gesetzlichen Bestimmungen tätig wird. Dies betrifft insbesondere Personen aus Drittstaaten (außerhalb der EU), deren Aufenthaltstitel keine Erwerbstätigkeit erlaubt, oder EU-Bürger, deren Arbeitsrecht durch spezifische Regelungen eingeschränkt ist. Die illegale Beschäftigung von Ausländern hat also grundsätzlich nichts mit der Meldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung zu tun und kann trotz einer Anmeldung des Ausländers gegeben sein.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für das Vorgehen der Behörden finden sich vor allem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und im Strafgesetzbuch (StGB). Folgende Paragraphen sind besonders relevant:
- § 11 SchwarzArbG: Arbeitgeber, die vorsätzlich Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigen, können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.
- § 404 SGB III: Die unerlaubte Beschäftigung kann auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, insbesondere wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist. Es drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
- § 95 AufenthG: Wer als Arbeitgeber die illegale Einreise eines Ausländers fördert oder unterstützt, macht sich ebenfalls strafbar.
Welche Strafen drohen?
Die rechtlichen Konsequenzen können hart sein. Sie reichen von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen. Typische Folgen eines Verst0ßes sind:
- Bußgelder: Werden häufig verhängt, wenn die Beschäftigung fahrlässig erfolgte, z. B. weil Arbeitgeber sich nicht ausreichend über den Aufenthaltsstatus informiert haben. Sie haben oft eine empfindliche Höhe von mehreren tausend Euro.
- Freiheitsstrafen: Drohen bei vorsätzlichem Handeln oder in Fällen, in denen die illegale Beschäftigung systematisch oder in großem Umfang erfolgt.
- Weitere Konsequenzen: Unternehmen können von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, wenn sie wiederholt gegen Vorschriften verstoßen. Bei einer Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen kann der Arbeitgeber seine Gewerbeerlaubnis verlieren, da er dann nicht mehr als zuverlässig gilt.
Verteidigungsstrategien
Wenn Sie als Arbeitgeber mit dem Vorwurf der illegalen Beschäftigung konfrontiert werden, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unbedingt erforderlich. Eine Verteidigung kann zum Beispiel folgende Ansätze verfolgen:
- Nachweis von Unwissenheit oder Fahrlässigkeit: In manchen Fällen kann glaubhaft gemacht werden, dass keine Kenntnis über den fehlenden Arbeitserlaubnisstatus des Mitarbeiters bestand. Allerdings ist Fahrlässigkeit kein vollständiger Schutz, sondern kann das Strafmaß beziehungsweise die Höhe des Bußgeldes mildern.
- Formalitäten prüfen: Häufig basieren Vorwürfe auf Fehlern in der Dokumentation. Eine detaillierte Überprüfung der Unterlagen (Verträge, Aufenthaltsstatus) kann helfen, Missverständnisse auszuräumen.
- Rechtmäßigkeit der Tätigkeit belegen: In einigen Fällen wird irrtümlich von einer illegalen Beschäftigung ausgegangen, obwohl der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen arbeiten durfte.
- Verhältnismäßigkeit anfechten: Sollte eine Strafe unverhältnismäßig erscheinen, kann auch dies vor Gericht geltend gemacht werden, um die Strafe zu reduzieren.
So können Arbeitgeber vorsorgen:
Um das Risiko eines Ermittlungsverfahrens zu senken, sollte jeder Arbeitgeber, der einen Ausländer beschäftigen möchte, die folgenden Punkte beachten:
- Prüfung der Aufenthaltstitel: Lassen Sie sich immer die entsprechenden Dokumente vorlegen und prüfen Sie, ob sie eine Erwerbstätigkeit erlauben. Lassen Sie sich gegebendalls auch die Arbeitserlaubnis unbedingt vorlegen. Verlassen Sie sich auf keinen Fall auf mündliche Aussagen des Arbeitnehmers!
- Beratung einholen: Spezialisierte Anwälte oder Beratungsstellen können helfen, komplexe Regelungen zu verstehen.
- Dokumentation: Führen Sie Aufzeichnungen über die Überprüfung der Beschäftigungsbedingungen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.
Fazit
Die illegale Beschäftigung von Ausländern ist ein sensibles Thema mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Arbeitgeber sollten die einschlägigen Vorschriften kennen und die Beschäftigungsverhältnisse ihrer Mitarbeiter regelmäßig überprüfen. Falls Ihnen ein solcher Vorwurf gemacht wird, ist eine an den Einzelfall angepasste Verteidigungsstrategie entscheidend. Wenden Sie sich an einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Rechte zu wahren und sich eine optimale Verteidigung zu sichern.
Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten. Gemeinsam erarbeiten wir eine effektive Strategie, um die Vorwürfe zu entkräften und mögliche Strafen abzuwenden oder zu mildern.